Nachstehend finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Franchise.
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Dienstleistungsfranchise Franchisesystem, bei dem Know-how zur Dienstleistungserbringung überlassen wird, zB in den Branchen Versicherungsmakler, Bürodienstleister oder Sonnenstudio. |
Franchisegeber Ein selbstständiger Unternehmer, der ein Geschäftskonzept entwickelt, erfolgreich erprobt hat und es anderen selbstständigen Unternehmern – seinen Franchisenehmern – gegen Entgelt und unter Einhaltung vertraglich festgelegter Regeln zur Verfügung stellt. |
Franchisenehmer Ein Selbstständiger Unternehmer, der das vom Franchisegeber entwickelte und erprobte Geschäftskonzept annimmt und im Rahmen eines Franchisevertrags am eigenen Standort und auf eigene Rechnung umsetzt. |
Franchisehandbuch Das Franchisehandbuch ist die vollständige Know-how-Dokumentation eines Franchisesystems und somit ein wesentlicher Bestandteil der Leistungen des Franchisegebers. Im Handbuch ist das entwickelte Geschäftskonzept detailliert beschrieben. Es enthält Angaben über die Art des Geschäfts, Richtlinien zur Einrichtung und Ausstattung eines Ladenlokales, Anweisungen zu Vorgehens- und Verhaltensweisen, Muster von Formblättern, Checklisten und vieles mehr. |
Franchisegebühr Die laufende Franchisegebühr ist im Gegensatz zur Einstiegsgebühr regelmäßig – meist monatlich – während der gesamten Laufzeit der Kooperation vom Franchisenehmer zu bezahlen. Sie wird entweder prozentual vom Umsatz berechnet (je nach Branche: Dienstleistungsfranchisesystem 5-15%, Produktionsfranchisesystem 2-5%, Vertriebsfranchisesystem: 0-6%) oder als Pauschale vereinbart. Die laufende Franchisegebühr ist eine Gegenleistung für die Dienstleistungen des Franchisegebers. Dazu zählen die laufende Beratung und Betreuung der Franchisenehmer, die Erarbeitung und ständige Aktualisierung des Franchisehandbuchs, laufende Produkt-/Dienstleistungsinnovationen, die Weiterbildung der Franchisenehmer und ihrer Mitarbeiter, die Systementwicklung, Controlling und Benchmarking und viele mehr. |
Franchisesystem Die Gesamtheit aller Elemente eines, des von einem Franchisegeber entwickelten und erfolgreich erprobten, Geschäftskonzepts. Das System tritt am Markt einheitlich auf und ist geprägt von einem arbeitsteiligen Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Gewährleistung eines systemkonformen Verhaltens. Im Allgemeinen ist ein Franchisesystem durch vier Merkmale gekennzeichnet:
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Franchisevertrag Der Vertrag ist die rechtliche Grundlage der Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, der die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien regelt. Wesentliche Inhalte sind der Umfang der Unterstützung durch den Franchisegeber, die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie die Entgelte, die der Franchisenehmer für die Nutzung des Franchisesystems an den Franchisegeber zahlen muss. |
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Vertriebsfranchise Ein Franchisesystem, bei dem der Franchisenehmer bestimmte Waren in einem Geschäft verkauft, das den Namen des Franchisegebers trägt. |
W |
Werbegebühr Eine umsatzabhängige Gebühr, die Franchisenehmer für die gemeinsamen Werbeaktionen eines Franchisesystems bezahlen. |